Regel- und Handicapausschuss
Vorsitzende: Erna Hvedemose
Mitglieder: Bente Solgaard, Ture Ingeman Pedersen und Lars Nauheimer
Mandat für die Arbeit des Ausschusses
Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern des Golfklubs, die vom Vorstand ausgewählt wurden.
Der Vorstand des Golfklubs hat beschlossen, dass der Ausschuss sich mit zwei Bereichen beschäftigen soll – Golfregeln und Handicapbereich. Der Vorstand des Golfklubs hat die übergeordnete Verantwortung für die beiden Bereiche.
Der Ausschus
– ist verantwortlich für die Einhaltung des EGA Handicapsystems durch den Klub.
– reguliert das Handicap der Mitglieder im Hinblick auf die Richtlinien des DGU unter Anwendung des EGA Handicapsystems sowie des „USGA Course Rating & Slope Systems“.
– sichert, dass ein Rating des Platzes vorgenommen wird. Die ersten drei Ratings sollen mit einem Zwischenraum von 4 Jahren vorgenommen werden, danach jedes 8. Jahr sowie bei großen Veränderungen des Platzes.
– versieht neue Mitglieder mit einem Starthandicap im Hinblick auf das EGA Handicapsystem.
– sichert, dass die Mitglieder Kenntnisse vom EGA Handicapsystem haben.
– arbeitet einen Vorschlag über leicht zu verstehende und anwendbare Prozeduren beim Einreichen und Behandeln von Scores aus.
– behandelt Sachen, die dem Ausschuss vorgelegt werden, oder auf die der Ausschuss selbst bei Übertretungen der Handicap- und Golfregeln , inklusive unsportliches Auftreten und unangebrachtes Verhalten aufmerksam wird.
– fungiert als ratgebende Instanz teils im Hinblick auf das Abhalten von Turnieren und teils im Hinblick auf Sachen aus dem Vorstand, die an DGU’s Regel -und Turnierkomitee weitergereicht werden.
– ist verantwortlich für die Formulierung von durch DGU gutgeheißenen lokalen Regeln. Die Formulierung wird in Zusammenarbeit mit dem Platz – und Turnierausschuss vorgenommen.
– kann beraten bei der Formulierung von zeitweiligen Lokalregeln.
– berät den Platzausschuss beim Aufsetzen von Platzmarkierungen – generell und bei größeren Turnieren.
– steht den übrigen Ausschüssen des Klubs bei Auslegung und Fragen zu Handicap- und Golfregeln bei.
– berät den Vorstand bei der Ausarbeitung der Scorekarten und der Bahnenübersicht.
– steht dem Vorstand bei beim Arrangieren von Regel – und Etikettenunterricht für die Mitglieder sowie dem Anfängerausschuss -beim Unterrichten von Regeln/Etikette/Handicaps für Probemitglieder.
Geschäftsordnung
Der Ausschuss fertigt ein Protokoll seiner Sitzungen an und sendet sie an den Vorstand .
Der Ausschuss fällt so weit wie möglich eine Entscheidung innerhalb eines Monats, nachdem eine Sache dem Ausschuss vorgelegt wurde. Mindestens vier der fünf Mitglieder müssen bei einer Entscheidung, die mit Stimmenmehrheit gefällt wird, dabei sein. Die Stimme des Vorsitzenden ist bei einer Stimmengleichheit entscheidend.
Der Ausschuss soll bei einer Behandlung einer Sache die Informationen, die sie für notwendig erachten, einholen, und die Mitglieder sollen die Vorfragen des Ausschusses innerhalb einer vom Ausschuss gesetzten Frist beantworten. Die Beteiligten an einer Sache sollen immer die Möglichkeit haben, sich zu äußern und können verlangen, dass sie mündlich vor dem Ausschuss ihre Gesichtspunkte vorlegen und begründen können. Über eine vom Ausschuss getroffene Entscheidung kann beim Vorstand Berufung eingelegt werden.
Der Ausschuss legt dem Vorstand einen Jahresbericht über seine Arbeit in dem vergangenen Kalenderjahr vor.
Der Ausschuss trifft sich nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein.